Novi propis za zapadni Balkan (njem.Westbalkan-Regelung)

Novi propis za zapadni Balkan (njem.Westbalkan-Regelung)

Propis je na njemackom jeziku, prijevod bude slijedio.

Vazna informacija je da ovaj propis vazi do 2020 godine.

Hintergrundinformationen*

Gründe für die Gesetzesänderungen 2014 und 2015
Am 6. November 2014 trat in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft, in dem die Staaten Serbien, die EJR Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina als sichere Herkunftsländer
bestimmt wurden. Mit Inkrafttreten einer weiteren Gesetzesänderung zum 24. Oktober 2015 wurden die restlichen Staaten des Westbalkans, Albanien sowie Kosovo und
Montenegro, zu sicheren Herkunftsländern erklärt. Der Gesetzgeber erklärte die Westbalkanstaaten zu sicheren Herkunftsländern, da dort
gewährleistet erscheint, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Flüchtlingsschutz, Asyl und subsidiärem Schutz für Staatsangehörige dieser Staaten nur in Einzelfällen
vorliegen. Dabei zählt Armut nach der Genfer Flüchtlingskonvention nicht zu den asylrelevanten Gründen. Des Weiteren war Hintergrund für die Prüfung, ob die
Voraussetzungen bei den Westbalkanstaaten zur Bestimmung als sichere Herkunftsländer vorliegen, dass in den ersten neun Monaten des Jahres 2015 40,8% der gesamten Anträge
(aller Herkunftsländer) von Asylsuchenden aus dem Westbalkan gestellt wurden und lediglich 0,3% die Voraussetzungen der Schutzgewährung erfüllten. *

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Was ergibt sich aus dieser Westbalkan-Regelung?

Aushang des BMI

Neue legale Wege zur Arbeit in Deutschland für Staatsangehörige der „Westbalkan“-StaatenAlbanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo,Mazedonien, Montenegro und Serbien
Bitte prüfen Sie, ob Sie tatsächlich schutzbedürftig sind! Tatsächlich erhalten weit weniger als 0,5% aller Antragsteller aus den Ländern des Westbalkans einen Schutzstatus. In den
allermeisten Fällen ist es daher sinnvoll, wenn Sieden Asylantrag zurücknehmen.Wer abwartet, bis sein Asylantrag abgelehnt wird, muss mit einer Wiedereinreisesperre für
einen längeren Zeitraum für Deutschland und das gesamte Schengen-Gebiet rechnen.Außerdem droht die Abschiebung! Mit einer Asylantragsrücknahme können Sie ggf. auch

von den neuen aufenthaltsrechtlichen Erleichterungen profitieren:

Denn ab dem 1. Januar 2016 können Sie einfacher in Deutschland arbeiten.

Wenn Sie nach dem 1. Januar 2015 und vor dem 24. Oktober 2015 hier einen Asylantrag gestellt haben und Deutschland jetzt so schnell wiemöglich freiwillig verlassen, können Sie

zurückkommen, wenn Sie einen Arbeitsplatz gefundenhaben. In Ihrem Heimatland können Sie dann einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland stellen (in der dortigen Deutschen Botschaft).

Voraussetzungen:

•Sie brauchen dafür ein konkretes, verbindliches Stellenangebot bei einem Arbeitgeber in Deutschland.

• Für die freie Stelle darf niemand aus Deutschland oder der EU zur Verfügung stehen.

•Sie dürfen nicht schlechter verdienen als ein vergleichbarer Arbeitnehmer.

Sie müssen keine besonderen Qualifikationen haben.

Es gibt keine Beschränkung aufbestimmte Berufe.

Bei der Suche nach einem passenden Job helfen Ihnen:

•Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) –

Hotline-Nummer: 0049 228 713-1313.
• Die Online-Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit: https://jobboerse.arbeitsagentur.de/].

Die Regelung ist bis 2020 befristet.

Weitere Information der Arbeitsagentur: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI786242